Kosten und Abrechnung

Wie hoch sind die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker?

Die Kosten der Heilpraktikerbehandlung bei mir hängen vom Zeitaufwand, den angewendeten Heilverfahren und von der Häufigkeit ihrer Anwendungen ab.

Die Berechnung meines Honorars erfolgt bei Selbstzahlern auf Basis eines Stundenhonorars. Dieses beträgt je nach Aufwand zwischen 60 und 80 Euro. Bei Privat- und Zusatzversicherten rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Die Kostenabrechnung erfolgt für alle, unabhängig vom Versicherungsstatus, gleich.

Für ein Erstgespräch nehme ich mir ausführlich Zeit Ihr Anliegen mit Ihnen zu besprechen. Sie müssen hierfür etwa 1 Stunde Zeit einplanen. Für die Erstanamnese berechne ich 75 Euro. Auf Basis des Erstgesprächs erstelle ich für Sie einen individuellen Therapieplan.

Welche Heilpraktikerkosten übernehmen die Krankenkassen?

Die Kosten eines Heilpraktikers werden in der Regel ganz oder teilweise von den meisten privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung/Beihilfe einreichen. Welche Leistungen im Einzelfall konkret erstattet werden und wie hoch Ihr Eigenanteil bzw. die Erstattungshöhe ist, hängt allerdings von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung ab.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten leider so gut wie nie. Es gibt jedoch Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten. Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen, lege ich mit Ihnen zusammen einen angemessenen Kostenrahmen fest. Gerne stehe ich Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Ich rechne nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen zunächst vollständig von Ihnen beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Meine Abrechnung orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).